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Die UWP Sammelstiftung ist eine unabhängige, registrierte Vorsorgeeinrichtung. Sie ist zur Durchführung der betrieblichen Vorsorge nach BVG autorisiert und beim Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt, der Aufsichtsbehörde, eingetragen.

Glossar

A   B   C-E   F-H   I-K   L-N   O-Q   R   S   T-U   V   W-Z

A

AHV Rente
Die maximale volle AHV-Rente beträgt zur Zeit CHF 25'800.--. Um eine Schätzung Ihrer zu erwartenden AHV-Rente zu erhalten, können Sie bei der AHV-Ausgleichskasse, bei der Sie zuletzt Beiträge einbezahlt haben, einen Kontenzusammenruf anfordern. Aufgrund dieses Kontenzusammenrufs kann die Ausgleichskasse schätzen, wie hoch Ihre Rente gemessen am erreichten Durchschnittseinkommen sein wird. Dabei gilt: Je näher Ihr heutiges Alter bereits am AHV-Alter liegt, desto genauer fällt die Schätzung der Rentenhöhe aus.

 

AHV-Überbrückungrente
Temporäre Rente, die von der Vorsorgeeinrichtung zwischen dem Altersrücktritt und dem Einsetzen der AHV-Rente gewährt wird. Siehe Dekret §37.

 

Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Unternehmung (Aktiengesellschaft)verkörpert. Die Aktie ist ein Sachwert und ein Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft. Ihr Ertrag und Marktwert (Börsenkurs) richten sich somit nach der wirtschaftlichen Ertragskraft der betreffenden Unternehmung und können folglich erheblichen Kursschwankungen unterworfen sein.  

 

Aktienindex
Kennziffer zur Beobachtung der Kursentwicklung der Aktien oder einzelner Aktiengruppen an der Börse (z.B. Dow Jones Index).

 

Altersgutschriften
Jährliche Gutschrift auf dem Alterskonto, die nach Alter gestaffelt und in Prozenten des koordinierten Lohnes bestimmt ist.  

 

Altersgutschriften nach BVG
Das Altersguthaben bzw. die Summe der Altersgutschriften bilden im Rahmen des BVG (Bundesgesetz zur beruflichen Vorsorge) die Grundlage für die Rentenberechnung.  

 

Altersguthaben
Summe der angesammelten Altersgutschriften inkl. Freizügigkeitsleistungen und Zinsen.  

 

Altersrente im Rücktrittsalter
Beträgt einheitlich 60 % des rentenberechtigten Verdienstes. Siehe Dekret §§ 33, 35.

 

Anlagepolitik
Richtlinien, die bei der Anlage eines Vermögens nach den Erfordernissen der Sicherheit, Risikoverteilung, Werterhaltung, Gewinnerzielung und Rendite aufgestellt werden.

 

Anlagestiftung
Der Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von mehreren Personalvorsorgeeinrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien anzulegen und zu verwalten.

 

Anleihe
Gesamthaft in einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommene, in der Regel festverzinsliche, mittel- oder langfristige Schuld, die in gleichartige Obligationen unterteilt ist.

 

Aufbauprozess des Altersguthabens nach BVG
Am Ende des Kalenderjahres wird das zu Beginn des Jahres vorhandene Altersguthaben verzinst, entsprechend Geschlecht und Alter ein Betrag gutgeschrieben und das neue Altersguthaben aus dem verzinsten bisherigen Altersguthaben und der Altersgutschrift gebildet.  

 

Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde ist gemäss BVG vorgesehen. Sie muss eine zentrale, kantonale Instanz sein, welche unter der Oberaufsicht des Bundesrates steht. Sie kann gewisse Aufgaben auch anderen Kantons- oder Gemeindeinstanzen übertragen. Die Aufsichtsbehörde ist kein Organ der Vorsorgeeinrichtung und hat nicht die Befugnis, eine Vertretung in der Vorsorgeeinrichtung oder Teilnahme an ihrer Verwaltung zu verlangen. Die Aufsichtsbehörde kann Weisungen erlassen, insbesondere betreffend der Vermögensverwaltung. Sie ist auch befugt, Klagen von Destinatären entgegenzunehmen, wenn die Organe der Vorsorgeeinrichtung willkürlich handeln.

 

Auskunftspflicht
Pflicht des Versicherten, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für die korrekte Anwendung des Reglements erforderlich sind, wie Familienverhältnisse, gesetzliche oder vom Versicherten freiwillig übernommene Unterhaltspflichten, Gesundheitszustand, Bereitschaft, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

 

Austrittsleistung
Reglementarische Leistung, die einem Versicherten gewährt wird, der aus der Personalvorsorgeeinrichtung austritt (auch "Freizügigkeitsleistung" genannt).

 

Autonome Kasse
Selbstverwaltete Kasse, das heisst eine Institution mit eigener Organisation und Verwaltung.  

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B

Beitragsprimat
Wir sprechen von einer Vorsorgeeinrichtung mit Beitragsprimat, wenn die Beitragshöhe im Reglement festgelegt ist (in festen Frankenbeträgen oder in Prozenten einer Bezugsgrösse) und daraus die Höhe der einzelnen Vorsorgeleistungen ermittelt wird.

 

Beitragsjahre
Die Jahre, während denen der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin der Pensionskasse als Mitglied angehört und Beiträge bezahlt.

 

Beitragspflicht
Pflicht, die vom Reglement vorgesehenen Beiträge zu leisten. In der Regel wird unter Beitrag ein wiederkehrender Beitrag verstanden.

 

Beitragsverdienst (BV)
Beitragspflichtiger Verdienst. Zu dessen Berechnung wird vom Gesamtverdienst ein rechnerischer Abzug, der sogenannte Koordinationsabzug, vorgenommen. Dieser entspricht auf der Basis eines 100%-Pensums 1/3 des Gesamtverdienstes, höchstens aber der maximalen vollen AHV-Rente. Bei einem Teilpensum wird das Maximum entsprechend herabgesetzt. Der Beitragsverdienst wird von Ihrem Arbeitgeber ermittelt und uns jeweils Anfang Jahr und bei Veränderungen mitgeteilt. Siehe Dekret § 22 Absätze 2,3 bzw § 27.  

 

Benchmark
Benchmark (=Messlatte) Veränderung des Indexes im Monat.  

 

Beschäftigungsgrad
Effektive Arbeitszeit in Prozent.

 

Bonität der Vorsorgeeinrichtung
Bonität ist bei einer Vorsorgeeinrichtung dann gegeben, wenn Sicherheit, genügender Ertrag der Anlagen und eine angemessene Verteilung der Anlagerisiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mitteln gewährleistet sind.

 

Buchgewinn Buchverlust
Differenz, die sich aus der Höherbewertung oder dem Verkauf von Aktiven oder aus der Tieferbewertung von Passiven (z.B. von Rückstellungen) im Vergleich zu früheren Werten ergibt.

 

Buchwert
1. Wert, zu dem ein Aktivposten in der Bilanz aufgeführt ist (Bilanzwert). Falls der Buchwert kleiner ist als der effektiv bei einem Verkauf erzielbare Wert, entspricht die Differenz einer stillen Reserve. 2. Wert, der sich aus der Teilung des ausgewiesenen Eigenkapitals durch die Anzahl ausstehender Aktien ergibt.

 

BVG
Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die berufliche Vorsorge hat die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Sie strebt dabei das Ziel an, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen.

 

BVG-Altersguthaben
Vom Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge vorgeschriebene obligatorische Austrittsleistung.  

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D

Deckungsgrad
Unter dem Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen und dem auf Grund des gewählten Finanzierungsverfahrens berechneten Deckungskapitals zu verstehen.

 

Deckungskapital
Das Deckungskapital ist die Differenz aus dem Barwert der künftigen Leistungen (Geldströme, die einmal ausbezahlt werden) und dem Barwert der künftigen Beiträge (Geldströme, die einmal einbezahlt werden). Beispiel: Kapitalbedarf der Altersrenten: (Barwert der Altersrenten) abzgl. Kapitalbedarf der zukünft. Beiträge (Barwert der Beiträge). Differenz = Deckungskapital.

 

Destinatär
Versichertes Mitglied einer Personalvorsorgeeinrichtung.  

 

Dienstjahre
Jahre zwischen Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses.

 

Diversifikation
Geldanlage in mehreren Ländern, Branchen und Wertpapieren zur Streuung des Risikos.

 

Drei-Säulen-Konzept
Soziale Sicherheit im Alter, bei Tod des Ehegatten oder Invalidität - dies ist als Grundsatz in der Bundesverfassung verankert. Grundsatz hierbei ist, dass jede dieser drei Säulen ungefähr gleich stark sein soll. 1. Säule: Die staatlichen Sozialversicherungen. Die AHV/IV bezahlt mit dieser Basisleistung für die gesamte Bevölkerung der Schweiz gesetzlich festgelegte Alters- und Invaliditätsrenten. Ziel ist die Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität oder beim Tod des Ehegatten. Die EL (Ergänzungsleistungen) ergänzen die staatliche Sozialversicherung und helfen bei Härtefällen. 2. Säule: Die berufliche Vorsorge. Die Schweiz hat als einziges Land diese Art der Vorsorge - das BVG - für obligatorisch erklärt. Das BVG soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine angemessene Personalvorsorge und somit die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter sichern. Laut ZGB/OR ist es möglich, freiwillige...

 

Dynamisch berechnete versicherungstechnische Bilanz
Wir sprechen von einer dynamisch berechneten versicherungstechnischen Bilanz, wenn eine künftige Lohn-, Beitrags- und Rentenentwicklung miteinbezogen wird (die Deckung des Teuerungsrisikos auf laufenden Renten beinhaltet auch wirtschaftliche Risiken).

 

E

Ehegattenrente (Lebenspartnerrente)
Todesfallrente für den überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner, beträgt einheitlich 40 % des rentenberechtigten Verdienstes. Siehe Dekret § 39.  

 

Einkauf
(finanzielle Beteiligung beim Eintritt oder Pensenerhöhung) In einer Leistungsprimatkasse entspricht der Einkauf dem Betrag, der notwendig ist, um die vollen reglementarischen Leistungen im ordentlichen Rückrittsalter 64 erreichen zu können. Wird er nicht bezahlt, werden die reglementarischen Leistungen gekürzt. Siehe Dekret §§ 23, 24, 25.  

 

Ertragswert
Aufgrund des gegenwärtigen oder künftigen Ertrages errechneter Wert einer Sache, im Unterschied zum Kurs- oder Verkehrswert.

 

erwartete Rendite
Die erwartete Rendite ist definiert als der gewichtete Durchschnitt aller in Betracht zu ziehenden Renditen, wobei die Gewichte die Wahrscheinlichkeiten sind.

 

Effekten
Wertpapiere (Aktien, Obligationen, usw.) die vertretbar (fungibel) sind, da sie in grösserer Zahl und gleicher Art ausgegeben werden; sie eignen sich daher besonders für den Börsenhandel.

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F

Finanzierungen

Strategien zur Begleichung einer Schuld. Finanzierungen können zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum in Frage kommen. Pensionskassen bieten verschiedene Finanzierungen an. Sehen Sie unter Hypotheken oder unter Wohneigentumsförderung nach.

 

Freizügigkeitsleistung
Siehe unter "Austrittsleistung".

 

Freizügigkeitsleistung im Alter 50
Diese wird bei Erreichen des 50. Altersjahres ermittelt und ausgewiesen. Dies ist die maximal mögliche Summe für einem allfälligen Vorbezug nach Alter 50.

 

Freizügigkeitspolice
Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft oder beim Pool Schweiz. Lebensversicherungsgesellschaften. Rückkauf nur bei Einbringung in eine Personalvorsorge-Einrichtung möglich, bzw. in die gesetzlich zugelassenen Fälle.

 

Freizügigkeitsstiftung
Einrichtung der Bank mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.

 

G

Gemeinschaftsstiftung
Eine Gemeinschaftsstiftung ist eine Stiftung für verschiedene Unternehmungen, die durch eine bestimmte Gemeinsamkeit miteinander verbunden sind und die ihren Arbeitnehmern eine einheitliche Vorsorge bieten möchte. Das typische Merkmal dieser Stiftung ist, dass die Organisation, der Versicherungsplan und die Rechnungsführung einheitlich geregelt sind.  

 

Geschiedene Ehegatten
Hinterlässt der Versicherte einen geschiedenen Ehegatten, so ist dieser in gewissen Fällen dem überlebenden Ehegatten gleichgestellt. Die Leistungen dürfen jedoch zusammen mit den Leistungen der übrigen Versicherungen den im Scheidungsurteil zugesprochenen Anspruch nicht übersteigen.

 

Goldene Regel
Bei der Goldenen Regel wird von der Annahme ausgegangen, dass die Geldentwertung im gleichen Verhältnis zunimmt, wie die Verzinsung der Altersguthaben.

 

H

Halbinvalid

Person, die eine halbe Invalidenrente bezieht, weil ihre Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vermindert ist.

 

Halbwaise
Kind, bei dem nur der Elternteil verstorben ist, der versichert war.

 

Hinterlassene, Hinterbliebene
Personen, die bei Tod des Versicherten (Aktive oder Pensionierte) Anspruch auf eine Leistung der Vorsorgeeinrichtung haben, grundsätzlich weil der Verstorbene für deren Lebensunterhalt ganz oder zu einem wesentlichen Teil aufgekommen ist. Umfasst Witwe, Witwer, geschiedene Ehefrau, Lebenspartner, Waisen.  

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I

Invalidenrente
Beträgt einheitlich 60 % des rentenberechtigten Verdienstes. Ausgewiesen wird immer die Rente bei Vollinvalidität ohne Kinderrentenanspruch. Siehe Dekret §§ 31, 32. 

 

Invalidenrentner
Person, die aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig geworden ist und deshalb von der Vorsorgeeinrichtung eine Rente bezieht.  

 

K

Kaufmännische Buchhaltung
Jede Vorsorgeeinrichtung ist verpflichtet, eine kaufmännische Buchhaltung zu führen. Für jedes Rechnungsjahr ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu erstellen sowie die Bilanz am Ende des Rechnungsjahres. Die kaufmännische Buchhaltung muss alle finanziellen Operationen, welche Auswirkung auf die Einnahmen- und Ausgabenrechnung (Betriebsrechnung) oder auf die Bilanz der Vorsorgeeinrichtung haben, registrieren.

 

Koordination BVG
AHV/IV und BVG: Die Leistungen des BVG sind so berechnet, dass sie zusammen mit den Leistungen der AHV/IV bei voller Beitragsdauer ca. 60% des bisherigen Einkommens sicherstellen, mit Zusatzrenten können die gesamten Leistungen jedoch höher sein. Falls die Leistungen höher als 90% des bisherigen Einkommens sind, kommt es zu Kürzungen.

 

Koordination UVG/MVG und BVG
Die Leistungen der UVG sind in der Regel höher als die des BVG. Um Überentschädigungen zu vermeiden, gehen bei unfall- bzw. berufskrankheitsbedingten Invaliditäts- und Todesfällen die Leistungen des Unfallversicherers vor.
 

Koordinierter Lohn
Seit dem Inkrafttreten des BVG: Bezeichnung desjenigen Lohnanteils, welcher für das BVG berücksichtigt wird.

 

Koordinierter Lohn gemäss BVG
Grundlage ist der AHV-Lohn. Der koordinierte Lohn ergibt sich aus dem AHV-Lohn abzüglich des Koordinationsbetrages. Der koordinierte Lohn weist einen Minimal- und einen Maximalbetrag auf, es gilt: Koordinationsbetrag = z.Zt. CHF 22'575 Minimaler koordinierter Lohn = z.Zt. CHF 3'225 Maximaler koordinierter Lohn = z.Zt. CHF 54'825 Ausnahmen: Nur gelegentlich anfallende Lohnteile müssen nicht berücksichtigt werden. Der koordinierte Jahreslohn kann im voraus aufgrund des letztbekannten Jahreslohns bestimmt werden. Bei starken Schwankungen der Einkommenshöhe kann der Grundlohn pauschal festgesetzt werden. Anpassungen der Grenzbeiträge: Der Bundesrat kann Anpassungen vornehmen, wenn die AHV-Altersrente erhöht wird. Ferner kann er die allgemeine Lohnentwicklung berücksichtigen.

 

Kotierung
Mit der Kotierung wird ein Wertpapier zum Handel an der Börse zugelassen und erscheint im amtlichen Kursblatt. Die Kotierung ist an Bedingungen geknüpft. So werden nur Aktien und Obligationen von Unternehmungen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften kotiert, die öffentlich Rechnung ablegen und einen gedruckten Geschäftsbericht publizieren. 

KV und BVG Die BVG-Leistungen können bei Krankentaggeldleistungen aufgeschoben werden. Siehe Dekret § 31 Abs. 4.

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L

Leibrente
Rente, zahlbar bis zum Todesfall des Versicherten.

 

Leistungen im Alter gemäss BVG
Altersrenten: Männer nach Vollendung des 65. Altersjahres, Frauen nach Vollendung des 64. Altersjahres. Kinderrenten werden ausgerichtet wenn: das 18. Altersjahr noch nicht vollendet ist, die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, mindestens eine 70%ige Invalidität besteht Längstens bis zum 25. Altersjahr.

 

Leistungsprimat
Wir sprechen von einer Vorsorgeeinrichtung mit Leistungsprimat, wenn die Art und Höhe der Vorsorgeleistungen im Reglement festgelegt ist (in festen Frankenbeträgen oder in Prozenten einer Bezugsgrösse) und daraus individuell oder kollektiv die Höhe der Beiträge ermittelt wird.

 

M

Marktrisiko
Das Marktrisiko ist das finanzielle Risiko der Unsicherheit hinsichtlich des zukünftigen Marktwertes von Vermögenswerten und/oder Verbindlichkeiten. Risiko wird durch die Volatilität der Renditen einer Investitionsmöglichkeit gemessen.

 

Meldepflicht
Pflicht des Versicherten, der Kasse unaufgefordert alle Änderungen zu melden, die für die Anwendung des Reglements erforderlich sind: Änderung des Zivilstandes, der Familienverhältnisse, der Unterhaltspflicht. Ferner für Invalide: Pflicht, bei der IV eine Rente geltend zu machen und den IV-Entscheid mitzuteilen, sich regelmässig ärztlichen Kontrollen zu unterziehen, usw.

 

Mindestanspruch
Wird anhand der vom Mitglied geleisteten Beiträge und Einkaufssummen ermittelt. Siehe Dekret § 42 Absätze 5,6

 

Mindestrente

Garantierte Mindestrente für einen Versicherten.

 

MVG
Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung. Die Militärversicherung bildet ein eigenes Sozialversicherungssystem. Per 1. Juli 2005 hat der Bund die Führung der Militärversicherung an die Suva übertragen.

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O

Obligationen
Als Wertpapier ausgestaltete Schuldverpflichtung mit festem oder variablem (indexierten) Zinssatz und gegebener Laufzeit (fester Fälligkeit). Die häufigsten Formen in der Schweiz sind die Anleihensobligationen, die mit erfolgter Kotierung börsengängig sind (Laufzeit mindestens 8 Jahre), und die von den Banken laufend ausgegebenen, an der Börse nicht handelbaren Kassenobligationen (Laufzeiten zwischen 3 und 8 Jahren).

 

Optimales Portfolio
Der Begriff "optimales Portfolio" kann auf zwei Arten definiert werden: Berücksichtigen Sie für ein gegebenes Marktrisiko (Volatilität) alle Portfolios, die diese Volatilität aufweisen. Wählen Sie nun von diesen Portfolios dasjenige mit der höchsten erwarteten Rendite. Berücksichtigen Sie für eine erwartete Rendite alle Portfolios, die diese erwartete Rendite aufweisen. Wählen Sie von diesen Portfolios dasjenige mit der niedrigsten Volatilität.

 

P

Paritätisches Organ
Im Rahmen der obligatorischen Vorsorge aus derselben Anzahl Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetztes Organ (Stiftungsrat, Verwaltungsrat).

 

Pensionskasse
Ursprünglich wurde darunter eine Institution verstanden, welche wiederkehrende Leistungen, das heisst Pensionen (Renten) ausrichtet. Heute wird der Ausdruck in der Umgangssprache oft auch für Kassen mit Kapitalleistungen verwendet.

 

Pensum
Effektive Arbeitszeit.

 

Perennität
Wir sprechen von Perennität, wenn gewährleistet ist, dass bei den beitragszahlenden Versicherten die Abgänge in Zukunft grundsätzlich durch Neueingänge ersetzt werden.

 

Performance
Ergebnis, Rendite, Wertentwicklung eines Portefeuilles.  

 

Personalvorsorgestiftung
(Personalfürsorgestiftung) Stiftungen sind häufig bei Unternehmungen anzutreffen, deren Vorsorge sich auf das firmeneigene Personal beschränkt. Solche Stiftungen werden auch oft einfache oder gewöhnliche Stiftungen genannt, um sie von den übrigen Stiftungen abgrenzen zu können.

 

Portfoliozusammensetzung

Der Begriff "optimales Portfolio" kann auf zwei Arten definiert werden: 1.) Berücksichtigen Sie für ein gegebenes Marktrisiko (Volatilität) alle Portfolios, die diese Volatilität aufweisen. Wählen Sie nun von diesen Portfolios dasjenige mit der höchsten erwarteten Rendite. 2.) Berücksichtigen Sie für eine erwartete Rendite alle Portfolios, die diese erwartete Rendite aufweisen. Wählen Sie von diesen Portfolios dasjenige mit der niedrigsten Volatilität.

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R

Reglement einer Vorsorgeeinrichtung
Das Reglement beschreibt die gesamte Vorsorgetätigkeit oder einen Teil der Vorsorgetätigkeit. Das Reglement legt den Kreis der begünstigten Personen fest, die vorgesehenen Leistungen, die Rechte und Pflichten der begünstigten Personen und die Finanzierung der Leistungen.

 

Rendite
In Prozenten des investierten Kapitals ausgedrückter Ertrag einer Kapitalanlage. Bei Aktien und Obligationen ergibt sich die Rendite aus dem Verhältnis der Dividende bzw. des Nominalzinses zum Börsenkurs. Bei Wertpapieren spricht man von einer Bruttorendite vor und von einer Nettorendite nach Abzug der Quellensteuer, Gebühren, etc.

 

Rentenberechtigter Verdienst
Stellt die Berechnungsbasis für Ihren Rentenanspruch dar. Es gilt: Beitragsverdienst zuzüglich Gutschriften, abzüglich Kürzungen ergeben den rentenberechtigten Verdienst. Siehe § 22 Abs. 4 BLPK Dekret.

 

Rentner
Person, die irgendeine Rente bezieht (eidgenössische Versicherung, berufliche Vorsorge, private Rentenverträge, usw.). Zurückgetretene, Invalide, überlebende Ehegatten, Waisen sowie allenfalls andere Berechtigte gehören dem Bestand der Rentner an.

 

Rentner-Verhältnis
Das Rentnerverhältnis entspricht dem Verhältnis zwischen der Zahl der aktiven Versicherten und der Zahl der Rentenbezüger (Alters-, Invaliden- und Witwenrenten ohne Kinderrenten). Der Begriff wird auch im umgekehrten Sinn verwendet.

 

Reserven, stille
In der Bilanz nicht sichtbare Reserven, z.B. Differenz zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem höheren Verkehrs- oder Marktwert gewisser Aktien.

 

Revisionsbericht

Die Kontrollstelle oder die Revisionsgesellschaft erstellt einen "Revisionsbericht", bzw. "Erläuterungsbericht". Dieser Bericht kommentiert die Posten der Bilanz und der Betriebsrechnung und gibt detailliert Auskunft über die im Laufe der Revision gemachten Feststellungen.

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S

Sachwert
Wertbeständige Kapitalanlage, die Schutz gegen die Geldentwertung bietet. Sachwerte sind neben Grundstücken und Liegenschaften auch Rohstoffe, Edelmetalle sowie Aktien von Unternehmen, deren Aktiven überwiegend aus Sachwerten (Liegenschaften, Waren) bestehen. Liegenschaften stellen einen klassischen Sachwert dar, indem sie auf dem Produktionsfaktor Boden beruhen, der als einziger nicht vermehrbar ist.

 

Sammelstiftung
Einer Sammelstiftung können sich beliebige Unternehmungen (meist kleinere Firmen) anschliessen, die aus administrativen Gründen keine eigene Stiftung errichten wollen. Für jede angeschlossene Unternehmung gilt ein eigenes Reglement, es besteht ein eigener Kassenvorstand und es wird getrennt Rechnung geführt.

 

Schwankungsreserve
Von der Vorsorgeeinrichtung für die Deckung der Risikoabweichungen bei Kapitalinvestitionen gebildete Reserve.

 

Shareholder value
Shareholder: Teilhaber einer Aktiengesellschaft bzw. Inhaber einer Aktie oder einer Mehrzahl von Aktien. Shareholder value: (Aktionärswert) Die Maximierung des Shareholder value umfasst das Bestreben der für eine Gesellschaft verantwortlichen Führungskräfte, den Unternehmenswert für die Aktionäre kontinuierlich zu steigern.

 

Sicherheitsfonds
Er richtet Zuschüsse an jene Vorsorgeeinrichtungen aus, die eine ungünstige Altersstruktur aufweisen; er stellt ferner die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtung sicher.

 

Stakeholder
Wirtschaftliche, staatliche oder andere gesellschaftliche Gruppen (z.B. Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Steuerbehörden), die ein Interesse an den Leistungen und am finanziellen Ergebnis eines Unternehmens geltend machen.

 

Standardabweichung

Die Standardabweichung ist ein statistisches Mass für die Streuung oder das Risiko einer beliebigen Grösse. Ist beispielsweise eine finanzielle Grösse sehr volatil, weist sie eine hohe Standardabweichung auf - tatsächlich wird der Begriff oft auch als Mass für die Volatilität einer finanziellen Grösse verwendet.

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T

Taggeld aus dem UVG
Wird nach einem Unfall ausbezahlt. Es beträgt 80% des versicherten Lohnes, höchstens aber Fr. 106'800.-- und wird ab dem 3. Tag bis zur Konsolidation mit einer Invalidenrente entrichtet. Dieses Taggeld wird von der SUVA (Eidg. Unfallversicherungsanstalt) oder von einer konzessionierten Versicherungsgesellschaft ausbezahlt. Kein Taggeld wird entrichtet, falls der Versicherte ein gleichwertiges Taggeld der IV enthält.

 

Taggeld aus der Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sieht per 1.7.1997 vor, dass die Arbeitslosenkasse zur Sicherung der Risiken Tod und Invalidität den Arbeitslosen einen Beitrag abzieht und diesen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die BVG-Auffangeinrichtung überweist.

 

Taggeld aus der IV
Wird während den Eingliederungsmassnahmen und auch während einer ursprünglichen beruflichen Ausbildung gewährt.

 

Technischer Gewinn oder Verlust
Dieser entsteht, wenn die getroffene Annahme nicht dem tatsächlichen Verlauf entspricht.

 

Teilinvalider
Person, die aus gesundheitlichen Gründen teilerwerbsunfähig geworden ist und deshalb eine Teilrente bezieht. Ein im Sinne der IV Teilinvalider kann vollzeitig arbeiten, aber einen niedrigeren Lohn als früher beziehen.  

 

U

Umlageverfahren
Beim Umlageverfahren wird der jährliche Beitrag periodisch so festgelegt, dass auch die in der entsprechenden Periode anfallenden Vorsorgeleistungen erbracht werden können. Weder die laufenden noch die anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.

 

UVG
Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung. Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, welche sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.

 

V

Verbandskasse
Von einem Verband für seine Mitglieder organisierte Vorsorgeeinrichtung.

 

Vermögen
In der buchhalterischen Terminologie bedeutet der Ausdruck "Vermögen" die Werte, über die das Unternehmen oder die betroffene Vorsorgeeinrichtung verfügen kann, und die in Bezug auf ihre Verfügbarkeitstermine bewertbar sind. Als Vermögen können nur Aktivposten der Bilanz bezeichnet werden.

 

Verpfändung
Mit der Möglichkeit zur Verpfändung der Freizügigkeitsleistung soll den Versicherten der Bezug von Hypotheken erleichtert werden, da das Kreditinstitut eine zusätzliche Sicherstellung des Darlehens erhält.

 

Verpfändung der Freizügigkeitsleistung
Falls dies der Fall ist, wird die verpfändete Summe ausgewiesen. 

 

Versicherte Personen gemäss BVG
Erwerbstätige, die bei der AHV versichert sind Das 17. Altersjahr vollendet haben Über einen massgebenden Lohn verfügen, der höher ist als z.Zt. CHF 19'350.-- Ausnahmen: Nicht versichert sind Erwerbstätige mit einem weniger als 3 Monate dauernden Arbeitsvertrag, Erwerbstätige, die bereits anderweitig für eine hauptberufliche Tätigkeit versichert sind Personen mit 70%iger Invalidität, Familienmitglieder in einem landwirtschaftlichen Betrieb Erwerbstätige, die nicht dauernd in der Schweiz tätig sind Besonderheiten: Freiwillig unterstellt werden können: Selbständigerwerbende, und Erwerbstätige, die im Dienste mehrerer Arbeitgeber stehen, und Erwerbstätige, die wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit ihr Arbeitsverhältnis auflösen.

 

Versicherte Risiken gemäss BVG
Ziel, Leistungen der 1. Säule zu ergänzen. Das BVG deckt folgende Risiken ab: Alter Tod Invalidität Besonderheit: ab 1.1. nach Vollendung des 17. Alterjahres versichert für Leistungen bei Tod oder Invalität ab 1.1. nach Vollendung des 24. Alterjahres versichert auch für Altersleistungen.  

 

Versicherter Verdienst
Jener Teil des Jahreslohnes, der für die Festlegung der Pensionskassenbeiträge sowie der Rentenansprüche massgebend ist.

 

Versicherungsbeginn
Eintrittsdatum in die Kasse und somit Beginn der Beitragspflicht. Es wird immer der Beginn des aktuellen Versicherungsverhältnisses ausgewiesen, da frühere Aktivitäten mit der Zahlung der Freizügigkeitsleistung erloschen sind und keinen Einfluss auf die aktuelle Situation haben. Siehe Dekret §§ 6, 9. 

 

Versicherungsdauer (Jahre, Zeitabschnitt)
Jahre, während denen der Versicherte gegen Risiken gedeckt ist.

 

Versicherungsgericht
Jeder Kanton bezeichnet als kantonale Instanz ein Gericht, das über Streitigkeiten, die sich aus einem Vorsorgeverhältnis ergeben, entscheidet. Luzern: Kantonales Verwaltungsgericht, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, 6002 Luzern.

 

Versicherungskasse
Häufiger Name von Vorsorgeeinrichtung des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde.

 

Versicherungstechnische Bilanz
Mit der versicherungstechnischen Bilanz wird festgestellt, ob das Vermögen einer Kasse gemäss kaufmännischer Bilanz - zusammen mit den zu erwartenden Beiträgen und Zinsen - ausreicht, um neben den sonstigen Schuldverpflichtungen und Rückstellungen die eingegangenen Versicherungsverpflichtungen (bezogen auf einen Stichtag) erfüllen zu können.

 

Volatilität
Die Volatilität einer beliebigen finanziellen Grösse misst das Schwankungsausmass. Eine Variable, die im Verlauf der Zeit stark fluktuiert, besitzt eine hohe Volatilität. Eine stabile variable weist hingegen eine niedrige Volatilität auf. Eine Standarddefinition der Finanzwelt für die Volatiltät lautet: Die Volatilität einer beliebigen Grösse entspricht ihrer Standardabweichung. In der Praxis werden Volatilitäten für Grössen wie den Marktwert eines Portfolios, von Zinssätzen, Aktienkursen, Wechselkursen usw. berechnet. Es gibt zwei geläufige Methoden zur Bewertung von Volatilität: die historische und die implizite Volatilität.

 

Volle (ganze) Rente
Von einer Versicherungseinrichtung gewährte Rente, vorausgesetzt, dass die Anzahl Beitragsjahre des Versicherten dem Maximum gemäss Reglement entspricht. Dieser Ausdruck wird auch bei einer Vollinvalidität verwendet.

 

Vollständige, unvollständige Dauer
In der AHV gebräuchliche Begriffe, die bei Pensionskassen nur dann zu verwenden sind, wenn für maximale Leistungen eine Mindestdauer vorgeschrieben ist.

 

Vorbezug für Wohneigentum
Falls Sie einen solchen getätigt haben, sind die Summe und das Auszahlungsdatum ausgewiesen.

 

Vorbezug infolge Ehescheidung
Falls Sie einen solchen getätigt haben, sind die Summe und das Auszahlungsdatum ausgewiesen.

 

Vorsorgegrad
Der Vorsorgegrad entspricht dem Verhältnis zwischen dem Rententotal der ersten und zweiten Säule und dem Bruttolohn. Der Vorsorgegrad kann individuell oder für ein bestimmtes Kollektiv ermittelt werden.

 

Vorsorgekapital
Effektiv ausgewiesenes Vermögen, jedoch ohne die Kursschwankungsreserve und ohne die Rückstellungen.  

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W

Waise
Kind eines verstorbenen Versicherten (aktiv oder pensioniert), das infolge Tod des Versicherten Anspruch auf eine Rente hat. Der Anspruch besteht, solange die reglementarischen Bestimmungen erfüllt sind. Dieser Begriff gilt auch für Kinder, wenn der verstorbene Versicherte für ihren Lebensunterhalt aufkam.

 

Weiterversicherung
Möglichkeit zur Aufrechterhaltung des aktuellen Versicherungsschutzes.

 

Witwe/Witwer

Ehegatte eines verstorbenen Versicherten.

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